Wegweiser für Angehörige

Angehörige psychisch erkrankter Menschen: ein Wegweiser

Von Redaktion psychische-erkrankungen.com · Aktualisiert am

Vielleicht kennen Sie diese Situation: Ihr Partner steht seit Wochen kaum noch auf, sagt Verabredungen ab und antwortet auf die Frage, wie es ihm geht, nur noch ausweichend. Oder Ihre erwachsene Tochter erzählt am Telefon Dinge, die Sie nicht mehr einordnen können. Sie machen sich Sorgen, wollen helfen und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen.

Damit sind Sie nicht allein. Nach den Basisdaten der Fachgesellschaft DGPPN erlebt mehr als jede vierte erwachsene Person in Deutschland innerhalb eines Jahres eine psychische Erkrankung [VERIFY: DGPPN Basisdaten, Jahr und exakte Zahl]. Hinter fast jeder dieser Personen stehen Familien, Partnerinnen, Freunde. Diese Seite ordnet für Sie, was jetzt wichtig ist, welche Stelle wofür zuständig ist und wo Sie selbst Unterstützung bekommen.

Erste Orientierung: was jetzt wichtig ist

Zuerst die Frage, die über alles andere entscheidet: Besteht akute Gefahr? Spricht der erkrankte Mensch davon, sich etwas anzutun, oder wirkt er so verändert, dass Sie eine Gefährdung für ihn oder andere befürchten, dann ist das ein Notfall. Wählen Sie die 112. Sie müssen dafür keine Diagnose kennen und niemanden „überführen”. Im Zweifel anzurufen ist richtig.

In allen anderen Fällen haben Sie Zeit, und das ist eine gute Nachricht. Psychische Erkrankungen entstehen selten über Nacht, und sie werden auch nicht über Nacht gelöst. Drei Dinge helfen am Anfang mehr als jede schnelle Aktion:

Verstehen, was los sein könnte. Sie brauchen keine Diagnose zu stellen, das ist Aufgabe von Fachleuten. Aber ein Grundverständnis der Erkrankung, sobald eine Diagnose im Raum steht, verändert den Umgang. Antriebslosigkeit bei einer Depression ist keine Faulheit, Rückzug ist keine Ablehnung Ihrer Person. Wer das einordnen kann, nimmt weniger persönlich und gerät seltener in fruchtlose Appelle.

Das Gespräch suchen, ohne Druck. Ein Satz wie „Ich mache mir Sorgen um dich, weil ich dich verändert erlebe” öffnet mehr Türen als jede Aufforderung, sich endlich Hilfe zu holen. Wie solche Gespräche gelingen und welche Sätze eher schaden, haben wir gesondert aufgeschrieben: Umgang mit depressiven Menschen.

Einen ersten professionellen Kontakt anregen. Der Hausarzt ist oft der niedrigschwelligste Einstieg. Viele Menschen, die nie zu einer „Psychiaterin” gehen würden, gehen zu ihrem Hausarzt. Dort können körperliche Ursachen abgeklärt und Wege in die weitere Behandlung gebahnt werden.

Das Hilfesystem verstehen: wer wofür zuständig ist

Das deutsche Versorgungssystem ist unübersichtlich, aber es hat für die meisten Situationen eine zuständige Stelle. Die Tabelle gibt Ihnen die Landkarte, darunter erklären wir die wichtigsten Anlaufstellen genauer.

SituationZuständige StelleWeg dorthin
Akute Gefahr für Leib und LebenNotruf112, rund um die Uhr
Seelische Krise, jetzt redenTelefonseelsorge0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, kostenlos, rund um die Uhr, auch für Angehörige
Zuspitzung, aber kein 112-FallKrisendienst des Bundeslandsje nach Land, z. B. Krisendienste Bayern 0800 655 3000 [VERIFY: Nummer + Übersicht der Länder-Krisendienste]
Erkrankte Person verweigert jeden Kontakt zum HilfesystemSozialpsychiatrischer Dienst (SpDi)Gesundheitsamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises, kommt auf Wunsch auch nach Hause
Therapieplatz oder Erstgespräch gesuchtTerminservicestelle116 117 (Telefon oder online), vermittelt die psychotherapeutische Sprechstunde
Unklare Beschwerden, Einstieg in BehandlungHausarztpraxisregulärer Termin
Austausch, Entlastung, ErfahrungswissenAngehörigen-Selbsthilfe (z. B. BApK)SeeleFon 0228 71 00 24 24 [VERIFY: Nummer], örtliche Gruppen

Der Sozialpsychiatrische Dienst ist die am meisten unterschätzte Stelle in dieser Liste. Er gehört zum Gesundheitsamt, ist kostenlos, und Sie können sich auch dann an ihn wenden, wenn die erkrankte Person selbst (noch) keine Hilfe möchte. Die Mitarbeitenden beraten Angehörige auf Wunsch anonym, kennen die Angebote vor Ort und machen in vielen Regionen Hausbesuche. Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen: Fangen Sie hier an.

Die 116 117 ist der offizielle Weg zum Therapieplatz. Seit 2017 ist die psychotherapeutische Sprechstunde der vorgesehene Erstkontakt: ein Klärungsgespräch bei einer Psychotherapeutin, ohne Überweisung. Die Terminservicestelle muss dafür innerhalb gesetzlicher Fristen einen Termin vermitteln [VERIFY: aktuelle Fristen nach TSVG]. Das ersetzt nicht die oft lange Suche nach einem Platz für eine volle Therapie, aber es verhindert, dass der Einstieg an der Terminsuche scheitert.

Die Angehörigen-Selbsthilfe schließlich ist keine Notlösung, sondern für viele der Ort, an dem zum ersten Mal jemand sagt: „Das kennen wir.” Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) und seine Landesverbände bieten Beratung am Telefon und örtliche Gruppen.

Wie Sie unterstützen können, ohne sich zu verlieren

Es gibt keine Technik, die einen erkrankten Menschen gesund macht. Was es gibt, sind Haltungen, die nachweislich helfen, und Muster, die zuverlässig schaden.

Hilfreich ist Zuhören ohne Reparaturauftrag. Sie müssen keine Lösung liefern; das Gefühl, nicht bewertet zu werden, ist die Lösung im Moment. Hilfreich ist auch konkrete, kleine Hilfe statt großer Angebote: „Ich fahre dich am Donnerstag zum Termin” trägt weiter als „Sag Bescheid, wenn du was brauchst”. Und hilfreich ist Geduld mit Rückschritten, denn Verläufe sind selten linear.

Zuverlässig schädlich sind dagegen Appelle an den Willen („Reiß dich zusammen”), ungefragte Ratschläge und der Versuch, die Behandlung zu erzwingen. Warum das so ist und was Sie stattdessen sagen können, steht im Detail hier: Umgang mit depressiven Menschen.

Ein Sonderfall verdient einen eigenen Hinweis: Wenn die erkrankte Person jede Hilfe ablehnt, geraten Angehörige in eine quälende Lage zwischen Sorge und Ohnmacht. Was dann rechtlich möglich ist und was nicht, haben wir hier aufgeschrieben: Wenn jemand sich nicht helfen lassen will.

Rechtliches und Finanzielles im Überblick

Zwei Dinge wissen viele Angehörige nicht:

Erstens kann bei einer psychischen Erkrankung ein Pflegegrad infrage kommen, auch ohne jede körperliche Einschränkung. Seit der Reform der Pflegebegutachtung zählen psychische Beeinträchtigungen gleichwertig [VERIFY: SGB XI, Fassung]. Wie die Begutachtung funktioniert und wie Sie sie vorbereiten: Pflegegrad bei psychischer Erkrankung.

Zweitens gibt es ein Geflecht aus finanziellen Leistungen, von Krankengeld über Erwerbsminderungsrente bis zur Eingliederungshilfe. Welche Leistung aus welchem System kommt und wer beim Antrag hilft: Finanzielle Unterstützung für psychisch erkrankte Menschen.

Zum Rechtlichen gehört auch eine Grenze, die Angehörige kennen sollten: Erwachsene entscheiden grundsätzlich selbst über ihre Behandlung, auch gegen den Rat der Familie. Eine rechtliche Betreuung ändert daran weniger, als viele hoffen, und eine Unterbringung gegen den Willen ist nur bei akuter Gefahr möglich. Details und Fundstellen im Artikel zum Umgang mit Hilfe-Ablehnung.

Wenn Kinder mitbetroffen sind

Leben Kinder im Haushalt, tragen sie immer mit, auch wenn zu Hause nicht darüber gesprochen wird. Gerade dann. Kinder brauchen eine altersgerechte Erklärung, die Gewissheit, dass sie keine Schuld tragen, und eine verlässliche erwachsene Ansprechperson außerhalb der akuten Belastung. Was Kinder schützt und welche Hilfsangebote es für Familien gibt: Kinder psychisch erkrankter Eltern.

Für sich selbst sorgen

Angehörige entwickeln unter Dauerbelastung ein erhöhtes Risiko, selbst zu erkranken. Das ist keine Schwäche, sondern eine Folge von Daueranspannung, Schlafmangel und dem schleichenden Verschwinden des eigenen Lebens neben der Sorge um den anderen.

Nehmen Sie Warnsignale ernst: anhaltende Erschöpfung, Gereiztheit, eigene Schlafprobleme, das Gefühl, nur noch zu funktionieren. Sie dürfen Grenzen setzen, ohne den erkrankten Menschen fallen zu lassen; wie das konkret klingen kann, steht hier: Eigene Grenzen schützen. Und Sie dürfen selbst Beratung oder Psychotherapie in Anspruch nehmen, auch präventiv. Der Weg über die 116 117 steht Ihnen genauso offen wie der erkrankten Person.

Quellen

QuelleVerwendungAbrufdatum
DGPPN: Basisdaten Psychische Erkrankungen [VERIFY: Ausgabe/Jahr]Häufigkeitbeim Publish
NVL Unipolare Depression [VERIFY: Version], Kapitel Angehörige/PsychoedukationUnterstützungs-Empfehlungenbeim Publish
116117.de / KBV: psychotherapeutische Sprechstunde, TerminservicestelleVersorgungswegebeim Publish
BApK e. V.: Angebote für Angehörige, SeeleFonSelbsthilfebeim Publish
SGB XI [VERIFY: §§ 14, 15]Pflegegrad-Grundsatzbeim Publish

Stand: . Diese Seite informiert, sie ersetzt keine Diagnose und keine Behandlung.

Häufige Fragen: Angehörige psychisch erkrankter Menschen: ein Wegweiser

Was tun, wenn ein Angehöriger psychisch krank ist?
Bei akuter Gefahr die 112 wählen. Sonst: Ruhe bewahren, das Gespräch ohne Druck suchen, sich selbst informieren und früh eine Beratungsstelle einbeziehen. Der Sozialpsychiatrische Dienst berät Angehörige auch dann, wenn die erkrankte Person selbst noch keine Hilfe annimmt.
Was tun, wenn ein psychisch Kranker sich nicht helfen lassen will?
Das ist häufig und selten böser Wille. Druck erzeugt fast immer Gegendruck. Halten Sie Kontakt, benennen Sie Ihre Sorge in Ich-Form und holen Sie sich selbst Beratung. Eine Behandlung erzwingen können Angehörige nicht; nur bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung greifen rechtliche Maßnahmen.
Welche finanzielle Unterstützung gibt es für psychisch Kranke?
Je nach Situation kommen unter anderem Krankengeld, Leistungen der Pflegeversicherung, Erwerbsminderungsrente, ein Grad der Behinderung mit Nachteilsausgleichen oder Eingliederungshilfe in Betracht. Die Anträge laufen über verschiedene Träger; Beratung bieten EUTB, Sozialverbände und der Sozialpsychiatrische Dienst.
Welche Pflegestufe bekommt man bei psychischer Erkrankung?
Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr, heute gelten Pflegegrade 1 bis 5. Einen pauschalen Pflegegrad bei einer bestimmten Diagnose gibt es nicht; die Begutachtung misst die Selbstständigkeit im Alltag, und psychische Beeinträchtigungen zählen dabei gleichwertig.